Da die GEMA zur Berechnung auch die Anzahl der Besucher benötigt (unabhängig davon ob Eintritt erhoben wird oder nicht), bitten wir darum, die GEMA-Meldungen für Chorveranstaltungen erst kurz nach der jeweiligen Veranstaltung bei uns einzureichen.
Es gibt einen neuen Vertrag mit der GEMA, befristet auf ein Jahr. Daher müssen die GEMA- Meldungen spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung direkt bei der GEMA eingetragen werden. Dafür steht ein Anmeldeportal zur Verfügung. Nach dem man die Zugangsdaten erhalten hat, kann man sich einloggen und die entsprechenden Formulare ausfüllen.
Es können keine Programme hochgeladen werden, alles muß exakt ausgefüllt sein.
Es gibt Ehrungen für 3-5-10 Jahre aktives Singen.
Ein Antrag enthält bis zu sechs Einzelanträge
Das Formular enthält bis zu sechs Einzelanträge.